Weiterer Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut
Oyten (uln). Nach dem kürzlichen Ausbruch der Bienenfaulbrut in der Ortschaft Oyten traten jetzt weitere Fälle in einem Bienenstand in der Ortschaft Quelkhorn im Flecken Ottersberg auf. Das vom Fachdienst Veterinärdienst und Verbraucherschutz des Landkreises Verden für Teile der Gemeinde Oyten und der Stadt Achim eingerichtete Bienensperrgebiet wurde jetzt auf weite Bereiche des Fleckens Ottersberg ausgedehnt.
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Eine Karte des neuen Sperrgebietes.
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Die Sperrgebietsgrenze bildet im Westen die Bremer Stadtgrenze und im Norden die Kreisgrenze zum Landkreis Osterholz. Im Osten folgt der Grenzverlauf der L 132 von Otterstedt bis Ottersberg und weiter südlich der L 168 bis zur Bahnlinie Bremen-Hamburg, dann westlich entlang der Bahnlinie und dem Verlauf von Schaphuser Dorfstraße und Lindheimer Straße bis zur A 1. Zum Sperrbezirk gehört darüber hinaus das Dreieck zwischen der A 27, der A1 und der L 167.
Alle Bienenstände im Sperrbezirk, deren Standort und Völkerzahl sind unverzüglich dem Veterinäramt zu melden. Sie sind amtlich auf Faulbrut zu untersuchen. Die Meldepflicht besteht auch für Imker, die ihre Stände als so genannte Wandervölker nur vorübergehend im Sperrgebiet haben. Die Meldung kann telefonisch 04231 / 15-778, per Fax 04231 / 15-773 oder per E-Mail (veterinaerdienst-verden@landkreis-verden.de) erfolgen.
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Für Imker gilt: Bienenvölker dürfen weder in das Sperrgebiet verbracht noch innerhalb des Gebietes von ihrem Standort entfernt werden. Darüber hinaus ist es innerhalb der Sperrzone verboten, Bienenvölker, lebende und tote Bienen, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, Wachs, Honig und Futtervorräte, Bienenwohnungen sowie benutzte Gerätschaften aus den Bienenständen zu entfernen.